Aktuelles
Letzte Aktualisierung: 05.07.2022, 15:00 Uhr
10-Punkte-Programm zur Aufklärung über Depressionen und Angststörungen
Eine Depression kann viele Gesichter haben und wird oftmals erst spät erkannt. Mit dem 10-Punkte-Programm soll über Depressionen und Angststörungen aufgeklärt werden. Außerdem werden auf der Webseite Aktiv gegen Depressionen Unterstützungs- sowie Informationsmaterial bzw. Kontaktmöglichkeiten angeboten. Bei Fragen zu bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten können sie sich auch an die Schule bzw. unsere Schulpsychologin wenden.
Pfingstferien 2022
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern sowie allen Lehrkräften schöne und erholsame Pfingstferien.
Der Unterricht nach den Ferien startet wieder am 20.06.2022.
Entfall Schulfest am 07.05.2022
Unser Schulfest kann leider auch in diesem Schuljahr noch nicht in der gewohnten Form durchgeführt werden. Der Elternbeirat wird alternativ am Altstadtfest einen Kuchenverkauf anbieten. Nähere Informationen werden noch über ein Elternschreiben (u.a. Bitte um Kuchenspenden) in den nächsten Tagen herausgeben.
Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb - Stand: 27.04.2022
Dank sinkender Infektionszahlen können nach den Osterferien 2022 die Corona-Schutzmaßnahmen zurückgefahren werden bzw. wegfallen. Dennoch ist die Corona-Pandemie noch nicht vorbei. Die gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortung für die Mitmenschen sind daher auch in den kommenden Wochen sehr wichtig.
Zu den empfohlene Hygienemaßnahmen im Schulbereich gehören weiterhin die Basis-Hygienemaßnahmen.
- Regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume
- Händewaschen: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sekunden senkt das Infektionsrisiko für sich selbst und andere.
- Husten- und Niesetikette: Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch sollte weiterhin selbstverständlich sein.
- Abstandhalten: Wo immer möglich, sollte im Schulgebäude ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Änderungen ab 2. Mai 2022:
- Ab Mai werden an den Schulen keine Testungen mehr durchgeführt.
- Auch wenn sich die Infektionslage derzeit entspannt: Das Coronavirus SARS-CoV-2 ist nach wie vor verbreitet! In der Schule kommen jeden Tag viele Menschen zusammen. Daher ist es besonders wichtig, dass jede und jeder Einzelne in der Schule auf sich und andere Rücksicht nimmt. Die zentralen Hygieneempfehlungen für die kommenden Wochen haben wir auf dem beigefügten Informationsblatt zusammengefasst. Wir bitten um Beachtung – im Sinne eines möglichst sicheren Präsenzunterrichts für alle!
- Infizierte Schülerinnen und Schüler befinden sich wie bisher in Isolation und dürfen nicht zur Schule kommen. Die aktuellen Vorgaben des Gesundheitsministeriums finden Sie ebenfalls auf dem Informationsblatt.
Elternschreiben des KM zum Download (27.04.2022)
Coronavirus – Hygienemaßnahmen (Stand: 27.04.22)
Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien Stand: 23.04.2022
Neu ist, dass die Dauer der Isolation nach einer Corona-Infektion verkürzt bzw. vereinheitlicht wurde:
Es gelten folgende Bestimmungen:
- Eine positiv getestete Person ist grundsätzlich mindestens fünf Tage in Isolation. Beginn der Isolation ist der Tag, an dem die positive Testung bekannt wurde.
- Die Isolation endet dann, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
- Liegt an Tag fünf der Isolation also keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an, bis seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt, höchstens aber bis zum Ablauf von zehn Tagen.
- Eine Freitestung ist nicht erforderlich.
- Wird nach einem mittels zertifiziertem Antigentest ermittelten positiven Testergebnis ein PCR-Test durchgeführt, endet die Isolation, sofern der PCR-Test ein negatives Testergebnis aufweist.
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an der Schule beschäftigte Personen können unmittelbar nach Ablauf der jeweiligen Isolationsdauer in den Schulbetrieb zurückkehren.
Es wird das Tragen einer FFP2-Maske für die Dauer von fünf Tagen nach dem Ende der Isolation empfohlen, dies gilt auch für betroffene Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige an der Schule beschäftigte Personen. Es besteht jedoch keine rechtliche Grundlage, Betroffenen das Tragen einer FFP2-Maske verbindlich vorzugeben oder den Schulbesuch davon abhängig zu machen.
Kontaktpersonen: Aufhebung von Quarantäneverpflichtungen
Mit Wirkung zum 13.04.2022 gibt es keine verpflichtende Quarantäne für Kontaktpersonen mehr. Diese besuchen also ab sofort regulär die Schule, sofern keine direkte abweichende Einzelfallanordnung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorliegt. Es wird auf die bekannten Hygienemaßnahmen wie Abstandhalten oder das Tragen einer Maske hingewiesen, die dabei helfen, ggfs. die Ansteckungsgefahr für andere zu reduzieren. Es wird weiterhin empfohlen, dass sich Kontaktpersonen fünf Tage lang täglich selbst testen. Vorsorglich machen wir Sie darauf aufmerksam, dass diese Selbsttestungen freiwillig und eigenverantwortlich zu Hause erfolgen. Die Schulen stellen hierfür keine Selbsttests zur Verfügung. Alternativ kann auch das Angebot der kostenfreien Bürgertestungen wahrgenommen werden
Einstellung der schulischen Testungen bzw. Beendigung der Testobliegenheit zum 1. Mai 2022
Wie bereits in der Presse oder den Nachrichten mitgeteilt, werden die schulischen Testungen mit Ablauf des Monats April eingestellt und gleichzeitig die allgemeine Testobliegenheit für Schülerinnen und Schüler beendet.
Für die Teilnahme am Präsenzunterricht, an sonstigen Schulveranstaltungen sowie an der Mittagsbetreuung bzw. für das Betreten des Schulgeländes ist damit ab 2. Mai 2022 kein aktueller Testnachweis mehr erforderlich.
In der Unterrichtswoche nach den Osterferien (25. bis 29. April 2022) bleibt es hingegen noch bei den bisherigen Regelungen.
Detaillierte Hinweise und Informationsmaterialien zu den Verhaltensempfehlungen bei Infektionen bzw. Covid19-typischen Symptomen, aber auch zu den künftigen allgemeinen Hygieneempfehlungen in der Schule werden rechtzeitig per Elternschreiben (ClaXss) vor dem 1. Mai weitergeleitet.
Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb - Stand: 31.03.2022
Änderungen der Schutzmaßnahmen an Schulen ab kommender Woche (03.04.2022):
- Die Maskenpflicht endet im gesamten Schulgebäude ab dem 3. April 2022. Sowohl im Unterricht als auch auf den Begegnungsflächen und in Räumen, die von schulischen Ganztagesangeboten und der Mittagsbetreuung genutzt werden, muss dann keine Maske mehr getragen werden. Dies gilt für die Schülerinnen und Schüler, das schulische Personal sowie alle Besucherinnen und Besucher gleichermaßen.
- Als Teil des „Basisschutzes“ werden die schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler zunächst unverändert fortgesetzt; nach einem Infektionsfall in einer Klasse werden weiterhin zusätzliche Testungen durchgeführt. Wie bisher können auch externe Testungen durchgeführt werden, um den erforderlichen Testnachweis zu erbringen.
- Schließlich ist weiterhin für Besucherinnen und Besucher der Zutritt zum Schulgelände nur möglich, wenn ein gültiger Impf- bzw. Genesenennachweis bzw. ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden kann („3G“).
- Bitte beachten Sie, dass das Tragen einer Maske in Innenräumen weiterhin allgemein empfehlen wird. Auch im Unterricht kann somit selbstverständlich freiwillig weiterhin eine Maske getragen werden. Ausdrücklich wird das Tragen einer Maske vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) empfohlen sowie nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht.
- Auch in den Schulbussen ist die Maske ein wichtiges Element des Infektionsschutzes; im ÖPNV besteht weiterhin Maskenpflicht.
Elternschreiben des KM zum Download (30.03.2022)
Die JGS setzt ein Zeichen für den Frieden
Der Krieg in der Ukraine beschäftigt und bestürzt sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Lehrkräfte der Johann-Georg-von-Soldner-Schule in Feuchtwangen sehr. Dies veranlasste die SMV am Mittwoch, den 09.03.2022, in Aktion zu treten und während den beiden Pausen auf dem Schulhof ein menschliches Friedenszeichen mithilfe unserer JGS'ler und Lehrkräfte zu formen. Der Impuls für diese Aktion kam von einer Schülerin aus der 6. Jahrgangsstufe und das dafür gewählte Symbol, auch bekannt als Peace-Zeichen, spiegelt den Wunsch der ganzen Schulfamilie nach Frieden wider.
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Aktuelle Information zum Unterrichtsbetrieb - Stand: 17.03.2022
Ab Montag, 28. März entfällt die Maskenpflicht in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an allen Schularten, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Platz befinden. Voraussetzung ist, dass in den betreffenden Klassen PCR-Pooltestungen durchgeführt werden.
- Die Maskenpflicht am Platz entfällt auch bei schulischen Ganztagsangeboten und in der Mittagsbetreuung.
- Nach einer Infektion in einer Klasse greifen besondere Schutzmaßnahmen: In diesem Fall gilt die Maskenpflicht für fünf Unterrichtstage auch wieder am Platz, zudem werden zusätzliche Selbsttests durchgeführt.
- Die Schülerinnen und Schüler können selbstverständlich freiwillig auch am Sitzplatz weiterhin eine Maske tragen, wenn sie dies möchten.
- Für die übrigen Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und alle anderen an den Schulen tätigen Personen bleibt es vorerst auch am Platz bei der Maskenpflicht.
- Auf den sog. „Begegnungsflächen“ im Schulgebäude (z. B. auf den Gängen oder in den Treppenhäusern) gilt ebenfalls die Maskenpflicht vorerst weiterhin für alle.
Die genannten Regelungen gelten zunächst bis zum 2. April, wenn die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregelung ausläuft.
Anpassungen bei den schulischen Hygienemaßnahmen - Sportunterricht - Stand: 04.03.2022
Gemäß Beschluss des Ministerrats entfällt ab Montag, 7. März die Maskenpflicht während des Sportunterrichts in geschlossenen Räumen (Turnhalle). Gleiches gilt für weitere schulische Sport- und Bewegungsangebote (z. B. Sport- und Bewegungsangebote im Rahmen der schulischen Ganztagsangebote und der Mittagsbetreuung). Im Übrigen gelten weiterhin die Vorgaben der derzeit gültigen Fassung des Rahmenhygieneplans der Schulen.
Unterrichtsbetrieb im Januar 2022
Ab Montag, den 10. Januar 2022 dürfen alle Schüler/-innen den Präsenzunterricht nur besuchen, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen. Dies gilt somit auch für geimpfte oder genesene Schüler/-innen. Denn auch geimpfte oder genesene Personen können im Fall einer Infektion (auch wenn sie selbst keine Symptome zeigen) andere anstecken.
Die bekannten Testmöglichkeiten (Testungen in der Schule unter Aufsicht bzw. externe Testnachweise) stehen unverändert weiter zur Verfügung.
Während der Weihnachtsferien sind eventuell viele Infektionen nicht entdeckt worden. Wegen Omikron ist es jedoch noch wichtiger, dass infizierte Schülerinnen und Schüler nach den Ferien gar nicht erst in die Schule gehen.
Bitte lassen Sie daher Ihr Kind bereits vor dem Schulstart testen – entweder am Wochenende in einer Teststation oder auch am Montagmorgen zuhause mit einem Selbsttest. Auf diese Weise beginnt der sichere Schulbesuch bereits auf dem Schulweg!
Elternschreiben - Information zum Unterrichtsbetrieb im Januar 2022 zum Download
3G-Regel auf dem Schulgelände
Ab sofort gilt an den Schulen in Bayern die „3G-Regel“.
Das bedeutet auch für Eltern und Erziehungsberechtigte, dass das Schulgelände nur betreten werden darf, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind (auch wenn diese nur kurz etwas an der Schule abgeben wollen oder ein Beratungsgespräch mit einer Lehrkraft vereinbart haben).
Die Schulen sind rechtlich verpflichtet, den Zugang zum Schulgelände und den erforderlichen 3G-Nachweis zu kontrollieren. Um sie bei dieser Aufgabe zu entlasten und zu unterstützen, bitten wir Sie dringend um Berücksichtigung der folgenden Punkte:
- Bitte betreten Sie das Schulgelände nur in wirklich dringenden Ausnahmefällen!
- Sofern ein Schulbesuch (z.B. Beratungsgespräch) dringend erforderlich ist, melden Sie Ihren Besuch bitte möglichst vorher gegenüber der Schule an.
- Führen Sie in einem solchen Fall bitte einen entsprechenden 3G-Nachweis mit. Sofern Sie keinen gültigen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, müssen Sie über einen aktuellen Testnachweis (max. 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder max. 48 Stunden alter PCR-Test) verfügen.
- An den Schulen kann für externe Personen kein Test unter Aufsicht durchgeführt werden!
Vielen Dank, dass Sie mit Ihrem Beitrag die Schulen unterstützen!
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen - Stand: 24.11.2021
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen - 24.11.2021 zum Download
Wann muss ein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie
- Fieber | - Hals- oder Ohrenschmerzen |
- Husten | - (fiebriger) Schnupfen |
- Kurzatmigkeit, Luftnot | - Gliederschmerzen |
- Verlust des Geschmacks- | - starke Bauchschmerzen |
und Geruchssinns | - Erbrechen oder Durchfall |
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist. In jedem Fall muss von den Schülerinnen und Schülern vor dem Schulbesuch ein externes negatives Testergebnis vorgelegt werden. Hierzu kann auf folgende kostenfreienTestmöglichkeiten zurückgegriffen werden:
- PCR-Test beim (Haus-)Arzt (im Rahmen der Krankenbehandlung grundsätzlich kostenlos) oder
- bei leichten (Erkältungs-)symptomen: POC-Antigen-Schnelltest kostenfrei bei Leistungserbringern der Coronavirus-Testverordnung (lokale Testzentren, teilnehmende Ärzte, Apotheken und sonstige Teststellen)
Ein Antigen-Selbsttest reicht nicht aus! Wird kein negatives Testergebnis vorgelegt, kann die Schule erst wieder besucht werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler die Schule ab dem erstmaligen Auftreten der Krankheitssymptome sieben Tage nicht besucht hat und am achten Tag nach erstmaligem Auftreten von Krankheitssymptomen keine Krankheitssymptome mehr aufweist.
Darf ein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen/Husten ohne Fieber) zur Schule?
Bei Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z. B. Heuschnupfen), verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), bei gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern ist ein Schulbesuch ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich.
Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen ist der Schulbesuch nur mit dem Nachweis eines negativen Testergebnisses möglich. Liegt kein negatives externes Testergebnis aus dem Testzentrum vor, führen die Schülerinnen und Schüler bei Unterrichtsbeginn einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule durch. Bitte beachten Sie, dass ein ggf. zuhause durchgeführter Selbsttest nicht ausreicht, um zum Schulbesuch zugelassen zu werden.
Um das Risiko zu reduzieren, dass eine Infektion erst in der Schule entdeckt wird, wird empfohlen, dass die Schülerinnen und Schüler in diesem Fall bereits vor dem Schulbesuch entweder
- zuhause einen Antigen-Selbsttest durchführen oder
- alternativ das kostenfreie Angebot eines POC-Antigen-Schnelltests im lokalen Testzentrum wahrnehmen.
Wird zuhause ein Antigen-Selbsttest durchgeführt, muss auch bei negativem Ergebnis zwingend in der Schule ein weiterer Antigen-Selbsttest durchgeführt werden.
Erweiterte Maskenpflicht nach den Allerheiligenferien
Angesichts der steigenden Zahl der Covid-19-Neuinfektionen in Bayern hat der Ministerrat eine Ausweitung der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen.
An den Schulen in Bayern gilt ab Montag, 8. November auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske / OP-Maske). Die erweiterte Maskenpflicht gilt ab der Jahrgangsstufe 5 für die ersten beiden Unterrichtswochen nach den Ferien (08.11. - 19.11.2021). Im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) muss weiterhin keine Maske getragen werden. Der Sportunterricht findet auch während des o. g. Zeitraums nach den Allerheiligenferien ohne Maske statt.
Weiterhin werden die Testungen nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse nochmals intensiviert. Für die Dauer einer Woche, nachdem die infizierte Person zuletzt den Unterricht besucht hat, müssen in einem solchen Fall an allen Unterrichtstagen negative Testnachweise erbracht werden bzw. vorliegen.
Informationen zum Schulbeginn im neuen Schuljahr 2021/2022
Elternschreiben des KM zum Schuljahresbeginn 2021/22 zum Download
1. Schultag im Schuljahr 2021/22
Die Klassenlisten für das neue Schuljahr 2021/22 hängen ab Dienstag, 14.09.21, 07:15 Uhr im Eingangsbereich der Aula (Hauptgebäude) aus.
Jahrgangsstufe 6 -10
Am ersten Schultag im neuen Schuljahr (14.09.2021) beginnt der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der 6. bis 10. Jgst. um 08:00 Uhr mit Klassenleiterstunden; ab 10:35 Uhr findet Fachunterricht nach Stundenplan statt. Unterrichtsende ist um 12:15 Uhr.
Die ökumenischen Anfangsgottesdienste der 6. - 10.Jahrgangsstufe findet am Mittwoch, 15.09.2021 in der Stiftskirche statt.
Jahrgangsstufe 5
Die Begrüßung und Klassenzuteilung der neuen 5. Klassen erfolgt am ersten Schultag um 08:30 Uhr auf dem oberen Pausenhof vor der Realschule (Unterrichtsende 12:45 Uhr).
Der ökumenische Anfangsgottesdienst der 5. Jahrgangsstufe findet am Mittwoch, 15.09.2021, um 08:30 Uhr in der Stiftskirche statt. Die 5. Klassen treffen sich um 08:00 Uhr in den Klassenzimmern. Nach dem Gottesdienst sind Klassleiterstunden.
Unterrichtsende ist um 12:45 Uhr.
Hilfe und Unterstützung bei Krisen oder psychosozialen Notlagen
Der veränderten Lage angepasst, wurde nun die Informationen für Eltern von KIBBS auf der Homepage des Kultusministeriums aktualisiert.
Sie finden die HInweise und Informationen unten zum Download.
Das Team KIBBS-Mittelfranken steht Ihnen auch in Zukunft zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Staatl. Schulpsychologin, Supervisorin (BDP), Koordinatorin KIBBS-Mittelfranken, Staatliche Schulberatungsstelle für Mittelfranken).
Daneben möchten wir Sie auch noch auf weitere Hilfs- und Unterstützungsangebote unserer Schule oder anderer Einrichtungen hinweisen.
Download:
Tipps zur psychischen Gesundheit - Angebote des KIBBS-Teams Mittelfrankens
Die Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie stellen uns alle vor zahlreiche Herausforderungen. Dies erleben viele Menschen als kräftezehrend, egal in welcher Rolle sie ihren Teil zur Bewältigung der Pandemie beitragen, ob als Lernende, als Eltern, als Lehrkräfte, als Schulleiterinnen oder Schulleiter, als Verwaltungsangestellte oder sonst an der Schule Mitwirkende.
Das KIBBS-Team Mittelfranken hat Tipps und Anregungen zusammengestellt, wie Sie Ihre psychische Gesundheit fördern können.
Tipps zur psychischen Gesundheit: Stabil bleiben - die psychische Widerstandskraft verbessern!
Unterstützungsangebote - Mit Mut gegen Mobbing!“
Grundlegende Informationen zur Prävention und Intervention bei Mobbing können Schüler (https://www.km.bayern.de/schueler/was-tun-bei/persoenlichen-sorgen/mobbing.html) und Eltern (https://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/persoenlichen-sorgen/mobbing.html) unter den angegebenen Links auf der Homepage des Kultusministeriums finden.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie eine Unterstützung in dieser Sache benötigen.
Beachten Sie auch die Unterstützungsangebot der Schule (siehe auf der Startseite unter "Hilfe und Unterstützung bei Krisen oder psychosozialen Notlagen").
Wichtige Informationen zu Covid-19 und Links
- Elternbrief mit Informationen und Verhaltensregeln zum Corona-Virus vom 06.03.2020 zum Download.
- Elternbrief des Kultusministeriums zum Schulbetrieb ab September 2020 vom 23.06.2020
- Informationen des KM zur Corona-Pandemie in einfacher Sprache
- Tagesaktuelle Informationen auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts.
- Nützliche Hinweise auf der Seite des Bayerischen Kultusministeriums (www.km.bayern.de).
- Elternschreiben des Kultusministers an die Eltern und Erziehungsberechtigten vom 21.04.2020 zum Download.
Die Schulleitung der JGS
Schulleiter: RSD Johannes Schad
Ständige Stellvertreterin: RSKin Gertrud Krechel
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Willkommen auf der Homepage der Johann-Georg-von-Soldner-Realschule
Auf unserer Homepage haben wir zahlreiche Informationen zusammengestellt, die das schulische Leben und die vielfältigen Lernangebote der JGS dokumentieren. Unser Bestreben ist es, Schule als einen Ort und Lebensraum zu gestalten, an dem durch ein ausgewogenes Verhältnis von „Fördern“ und „Fordern“
• Lehren und Lernen gelingt
• sich vielseitige Entfaltungsmöglichkeiten bieten
• lebendige Begegnungen ermöglicht werden
• sich Wertebewusstsein entwickeln kann.
Wir sind eine Schule, in der man sich wohlfühlen kann. Unsere Motivation ist, für alle Schülerinnen und Schüler eine angstfreie und lernförderliche Atmosphäre während der Realschulzeit zu bieten. Daher nimmt das Lernen und Wachsen in der Gemeinschaft, Toleranz und Achtung gegenüber dem Mitmenschen einen großen Stellenwert ein.
Johann-Georg-von-Soldner-Schule
Staatliche Realschule Feuchtwangen
Dr.-Hans-Güthlein-Weg 12
91555 Feuchtwangen
Telefon: (09852) 2564
Telefax: (09852) 3987